Generalstände
Generalstände, französisch États généraux [eˈta ʒeneˈro],
im vorrevolutionären Frankreich seit 1302 die ständische Vertretung des Königreichs, zunächst aus Vertretern der Geistlichkeit, aus Lehnsfürsten und Kronvasallen sowie aus Vertretern der königlichen Städte (dritter Stand) zusammengesetzt. Seit dem 15. Jahrhundert wurden die Abgeordneten des dritten Standes auch von den ländlichen Steuerzahlern gewählt. Die wichtigsten Kompetenzen der Generalstände waren
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