Proporz

Proporz [Kurzbildung aus Proportionalwahl] der, ein System, in dem Ämter durch Vertreter bestimmter Gruppen (Parteien, Konfessionen, Interessenverbände oder auch Volksgruppen) entsprechend ihrem zahlenmäßigen Stärkeverhältnis besetzt werden.

Demokratisch zulässige Erscheinungsformen sind v. a. die entsprechende Besetzung von Ministerämtern in Regierungen und von Aufsichtsgremien, z. B. bei Rundfunkanstalten. Die Ernennung von Beamten nach Proporz ist unvereinbar mit dem Grundsatz der Ämtervergabe nur nach Eignung, Leistung und Befähigung (Artikel 33 Absatz 2 GG).

Quellenangabe

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