Privilegium de non evocando
Privilegium de non evocando [lateinisch],
im Heiligen Römischen Reich das den Fürsten und Reichsstädten seit König Rudolf I. von Habsburg (1273–91) gewährte Privileg, bei Rechtsstreitigkeiten keine Eingriffe der königlichen Gerichtsgewalt erdulden zu müssen; meist verbunden mit dem Verbot der Anrufung der Reichsgerichte nach Abschluss des Verfahrens (Privilegium de non evocando et de non appellando). Bedeutend für die
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