Rechtliches
Der Begriff Pornografie hat erstmals 1974 durch ein Gesetz zur Reform des Sexualstrafrechts (Sexualdelikte) Eingang in die deutsche Gesetzessprache gefunden. Während § 184 StGB bis dahin ein generelles Verbreitungsverbot für »unzüchtige« Schriften vorsah und der Aufrechterhaltung allgemeiner Sittlichkeitsvorstellungen diente, sollte die Neufassung der Bestimmung, soweit sie einfache Pornografie betraf,
Quellenangabe