Amtsvormundschaft

Amtsvormundschaft, eine Vormundschaft, deren Träger eine Behörde, das Jugendamt, ist. Die Amtsvormundschaft ist in Deutschland v. a. im BGB und im Sozialgesetzbuch VIII (§§ 55, 56) geregelt. Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlicher und bestellter Amtsvormundschaft. Gesetzliche Amtsvormundschaft (§ 1791 c BGB) tritt mit der Geburt eines nicht ehelichen

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