Personenkennziffer
Personenkennziffer, Abkürzung PK,
einem Wehrpflichtigen bei der Musterung zugewiesene Kennnummer, bestehend aus dem sechsstelligen Geburtsdatum, dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens und der fünfstelligen Folgenummer des jeweiligen Kreiswehrersatzamtes.
Quellenangabe
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