Wertpapierkennnummer

Wertpapierkenn|nummer, Abkürzung WKN,

zur eindeutigen Identifikation eines Wertpapiers sowie zur Erleichterung des Wertpapierhandels an der Börse und des Effektengeschäfts der Banken verwendete Ziffern- und Buchstabenkombination. In Deutschland bis zum 22. 4. 2003 eine sechsstellige Ziffernfolge, in der bestimmte Nummernbereiche für verschiedene Wertpapierarten standen, z. B. 100 000–199 999 für Schuldverschreibungen des Bundes, der

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