Peregrini (römisches Recht)
Peregrini [Plural von lateinisch peregrinus »Fremder«, »Nichtbürger«], römisches Recht:
Personen, die weder römische Bürger noch Latini (Latiner) waren und daher nur nach dem Ius gentium und ihrem Heimatrecht Rechtsfähigkeit besaßen.
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