Agnaten (römisches Recht)
Agnaten [zu lateinisch agnatus »der Nachgeborene«], Singular Agnat der, -en, römisches Recht:
alle Personen, die unter derselben väterlichen Gewalt (Patria potestas) stehen oder stünden, wenn der gemeinschaftliche Stammvater noch lebte; ferner alle der väterlichen Gewalt durch Geburt oder Adoption Unterworfenen; Gegensatz: Kognaten, die durch gemeinsame Eltern oder Vorelternpaare Blutsverwandten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe