Partisan (Kriegsvölkerrecht)

Partisan [französisch-italienisch, eigentlich »Parteigänger«] der, -s und -en/-en,

Freischärler, Widerstandskämpfer. Das geltende Kriegsvölkerrecht verwendet den Begriff des Kombattanten und unterscheidet zwischen legalen und illegalen Kombattanten.

Quellenangabe

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