Parlamentär

Parlamentär [französisch, zu parlementer »in Unterhandlungen treten«] der, -s/-e,

im Kriegsvölkerrecht Personen, die von einem Krieg Führenden ermächtigt worden sind, mit dem Gegner Verhandlungen zu führen; erstmalig geregelt in der Haager Landkriegsordnung (1907). Danach ist der Parlamentär verpflichtet, eine weiße Fahne zu zeigen; er sowie ihn gegebenenfalls begleitende Personen (z. B. Dolmetscher) haben Anspruch auf Unverletzlichkeit. Eine unbedingte Verpflichtung,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.