Parlamentär
Parlamentär [französisch, zu parlementer »in Unterhandlungen treten«] der, -s/-e,
im Kriegsvölkerrecht Personen, die von einem Krieg Führenden ermächtigt worden sind, mit dem Gegner Verhandlungen zu führen; erstmalig geregelt in der Haager Landkriegsordnung (1907). Danach ist der Parlamentär verpflichtet, eine weiße Fahne zu zeigen; er sowie ihn gegebenenfalls begleitende Personen (z. B. Dolmetscher) haben Anspruch auf Unverletzlichkeit. Eine unbedingte Verpflichtung,
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