Adoption

Adoption [lateinisch] die, -/-en, auch Annahme als Kind, Kindesannahme Annahme an Kindes statt, Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne Rücksicht auf natürliche Abstammung.

Das Recht der Annahme als Kind wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Adoptionsgesetz vom 2. 7. 1976 grundlegend reformiert; dadurch wurden die §§ 1741–1772 BGB zum 1. 1. 1977 neu gefasst. Das gleichzeitig erlassene Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind in der Fassung vom 22. 12. 2001

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