Religion
Die Verfassung (Artikel 24) garantiert die Religionsfreiheit und schließt eine »offizielle Religion des Staates« ausdrücklich aus. Mit Inkraftsetzung der Verfassung von 1992 wurde der frühere Status der katholischen Kirche als Staatskirche aufgehoben. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung beim Ministerium für Bildung und Kultur.
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