Ordnungsruf

Ordnungsruf, im Parlament und anderen Versammlungen ein dem Vorsitzenden zustehendes Disziplinarmittel gegenüber Mitgliedern, die die Ordnung verletzen, z. B. durch beleidigende (»unparlamentarische«) Reden oder Zwischenrufe. In Deutschland kann nach §§ 36–39 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags der Präsident Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den

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