Offizialat (katholisches Kirchenrecht)

Offizialat [mittellateinisch] das, -(e)s/-e, katholisches Kirchenrecht:

seit dem 13. Jahrhundert ständig eingerichtete bischöfliche Gerichtsbehörde, an deren Spitze der vom Bischof ernannte Offizial steht; bildet die unterste Instanz der kirchlichen Gerichtsbarkeit.

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