Kirchenanwalt (katholisches Kirchenrecht)
Kirchen|anwalt, katholisches Kirchenrecht:
Bezeichnung für den »Promotor iustitiae«, der im gerichtlichen Bereich der katholischen Kirche bei Streit- und Strafsachen das öffentliche Interesse der Kirche vertritt (c. 1430 CIC), insofern dem Staatsanwalt im weltlichen Recht vergleichbar. In kirchlichen Strafverfahren (kirchliche Gerichtsbarkeit) kann nur der Kirchenanwalt Anklage erheben. Er ist gegenüber dem Bischof weisungsgebunden.
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