Prälatur (katholisches Kirchenrecht)
Prälatur die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
ein vorläufiger kirchlicher Jurisdiktionsbezirk; Vorform einer Diözese. Eine Sonderform bildet die Personalprälatur. – Im evangelischen Kirchenrecht der Dienstbezirk eines Prälaten, in dem dieser die Dienstaufsicht führt.
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