Obligationenrecht

Obligationenrecht, Abkürzung OR,

neben dem Zivilgesetzbuch (ZGB) Kodifikation des Schweizer Zivilrechts vom 30. 3. 1911. Im Obligationenrecht sind u. a. geregelt das Zustandekommen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, die einzelnen Vertragstypen sowie das Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.