Handelsmakler
Handelsmakler, selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen Verträge über Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt (§§ 93 ff. HGB; Gegensatz: »Zivilmakler«, §§ 652 ff. BGB, Makler). Er führt seine Geschäfte aufgrund einzelner Aufträge aus, ohne durch Vertrag ständig
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