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Obertribunal

Obertribunal, oberstes Gericht für Preußen in Zivil- und Strafsachen, 1703 von Friedrich I. als Oberappellationsgericht geschaffen, das den vormaligen (dritten) Instanzenzug zu den Reichsgerichten (Reichskammergericht, Reichshofrat) ablöste, seit 1772 als Obertribunal bezeichnet. 1782 wurde es vom Kammergericht getrennt und diesem übergeordnet; mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 aufgelöst.

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