Kammergericht (Rechtsgeschichte)
Kammergericht, Rechtsgeschichte:
1) im Mittelalter fürstliche und kaiserliche Obergerichte. Das kaiserliche Kammergericht trat in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts neben das zu dieser Zeit höchste Gericht des Reiches, das Reichshofgericht (Hofgericht), um zunächst ausschließlich in Rechtssachen über Kaiser und Reich zu befinden. Unter Übernahme ehemaliger Kompetenzen des Hofgerichts löste es
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