Nordischer Rechtskreis
Nordischer Rechtskreis, der Rechtskreis der Länder Nordeuropas. Die nordischen Länder (Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Finnland) verfügen zwar über kein einheitliches Rechtssystem, aufgrund der engen Verwandtschaft der jeweiligen nationalen Rechtsordnungen kann jedoch von einem eigenen nordischen Rechtskreis gesprochen werden. Von den anderen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen unterscheiden sich die nordischen insbesondere dadurch, dass
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