Recht
Auf der untersten Stufe der Gerichtsbarkeit entscheiden Friedensgerichte in Zivil-, Handels- und Strafsachen von geringerer Bedeutung sowie in allen Fällen traditionellen Rechts; allerdings werden diese häufig vor außerstaatliche, religiöse oder Stammesgerichte gebracht. Für Rechtssachen von größerer Bedeutung sowie verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind die Gerichte erster Instanz zuständig. Weiterhin existieren Spezialgerichte, insbesondere
Quellenangabe