Namibia

Recht

An der Spitze der Gerichtsorganisation steht der Oberste Gerichtshof (Supreme Court), der auch als Verfassungsgericht fungiert; seine Entscheidungen binden alle nachgeordneten Gerichte, d. h. das Hochgericht (High Court) und die Untergerichte. Die Richter des Obersten Gerichtshofes und des Hochgerichts werden vom Präsidenten auf Vorschlag des Richterwahlausschusses ernannt; sie genießen richterliche

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