Nachfolgeklausel

Nachfolgeklausel, eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft dahingehend, dass nach dem Tod eines Gesellschafters dessen Erben, ein einzelner oder mehrere Miterben oder ein Nichterbe (Dritter) in die Gesellschafterstellung des Erblassers einrücken sollen. Man unterscheidet die einfache Nachfolgeklausel, die eine Fortsetzung der Gesellschaft mit allen Erben vorsieht, und die qualifizierte

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