Umwandlung (Gesellschaftsrecht)
Umwandlung, Gesellschaftsrecht:
die Änderung der rechtlichen Organisationsform eines Unternehmens ohne dessen Liquidation. Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind im Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 geregelt. Das Gesetz kennt vier Formen der Umwandlung: Verschmelzung (Fusion), Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe