Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Abkürzung GmbH,

Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und mit einem bestimmten, durch den Gesellschaftsvertrag festgesetzten Kapital (Stammkapital), das durch Einlagen der Gesellschafter (Stammeinlagen) aufzubringen ist und während des Bestehens der Gesellschaft nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf. Außerdem unterliegt auch die Rückzahlung von Darlehen, die die Gesellschafter der GmbH gewährt

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