Mutterkirche (katholisches Kirchenrecht)

Mutterkirche, katholisches Kirchenrecht:

die Hauptpfarrkirche eines Gebiets im Verhältnis zu ihren Tochterkirchen (Filiale); auch die Bischofskirche im Verhältnis zur Diözese und zu anderen, von diesem Bischofssitz aus gegründeten Diözesen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.