Mutterkirche (katholisches Kirchenrecht)
Mutterkirche, katholisches Kirchenrecht:
die Hauptpfarrkirche eines Gebiets im Verhältnis zu ihren Tochterkirchen (Filiale); auch die Bischofskirche im Verhältnis zur Diözese und zu anderen, von diesem Bischofssitz aus gegründeten Diözesen.
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