Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der Religionspolitik ist das »Staatsgesetz für die Beziehungen mit Religionsgemeinschaften und Klöstern« (in Kraft seit 1994); dieses untersagt »gegen mongolische Bräuche und Traditionen gerichtete religiöse Aktivitäten« und erlegt den Religionsgemeinschaften die Pflicht der staatlichen Registrierung auf.
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