Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der Religionspolitik ist das »Staatsgesetz für die Beziehungen mit Religionsgemeinschaften und Klöstern« (in Kraft seit 1994); dieses untersagt »gegen mongolische Bräuche und Traditionen gerichtete religiöse Aktivitäten« und erlegt den Religionsgemeinschaften die Pflicht der staatlichen Registrierung auf.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar