Politik und Recht
Nach der am 23.5.1993 vorläufig in Kraft getretenen Verfassung (durch Volksentscheid vom 12.6.1994 endgültig angenommen) liegt die Gesetzgebung beim Landtag (die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt). Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung, durch den Landtag selbst oder durch Volksbegehren eingebracht. Der Landtag kann auch durch Volksinitiative gezwungen werden, sich mit
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