Marktfrieden (Rechtsgeschichte)

Marktfrieden, Rechtsgeschichte:

königlicher Friede für die Dauer des jährlich abgehaltenen Marktes; als sein Symbol wurde häufig ein Kreuz errichtet. (Marktrecht)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.