Regierung (Rechtsgeschichte)

Regierung [zu lateinisch regere »herrschen«, »lenken«], Rechtsgeschichte:

in den früheren deutschen Territorien vom Landesherrn eingerichtete Organisationseinheiten, die mit bestimmten landesherrlichen Aufgaben betraut waren, z. B. häufig die oberste Justizbehörde, in Preußen die Obergerichte der einzelnen Provinzen (bis 1808); seitdem hießen die leitenden Verwaltungsbehörden der Regierungsbezirke Regierung (heute zum Teil Bezirksregierung).

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