Huldigung (Rechtsgeschichte)
Huldigung, Rechtsgeschichte:
der Treueeid der Untertanen. Im Fränkischen Reich wurde die Huldigung nicht nur nach der Thronbesteigung, sondern auch bei anderen Anlässen gefordert und durch Grafen oder Königsboten dem Volke abgenommen. Im Deutschen Reich des Mittelalters verlor die Huldigung an Bedeutung; der König begnügte sich mit dem persönlichen Eid der Fürsten und
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