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Mantelgesetz (Staatsrecht)

Mantelgesetz, Staatsrecht:

1) Berliner Gesetz, durch das im geteilten Deutschland ein Bundesgesetz in Berlin (West) übernommen wurde (Artikel 87 Absatz 2 Verfassung von Berlin vom 1. 9. 1950). 2) Gesetz, in dem mehrere selbstständige Gesetzesentwürfe für das Gesetzgebungsverfahren zu einer formellen Einheit zusammengefasst sind.

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