Gesetz (Recht)
Gesetz [althochdeutsch gisezzida, eigentlich »Festsetzung«, zu setzen], Recht:
Im Recht wird unter Gesetz in einem allgemeinen Sinne die von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet; typisch ist die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen. Mit der Forderung nach Allgemeinheit des
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