Kompetenzkompetenz (Staatsrecht)
Kompetenzkompetenz, Staatsrecht: Kompetenz zur Entscheidung über die Kompetenz; in einem Bundesstaat die Befugnis des Gesamtstaats, seine eigene Zuständigkeit zu bestimmen. Eine Kompetenzkompetenz des Bundes zur gestaltenden (d. h. nicht nur die Kompetenzvorschriften auslegenden) Festsetzung von Kompetenzen ohne Verfassungsänderung gibt es in Deutschland wie in anderen Bundesstaaten nicht, da die
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