Staatsvertrag (Staatsrecht)
Staatsvertrag, Staatsrecht:
innerstaatlicher Staatsvertrag, Abkommen zwischen Gliedstaaten eines Bundesstaats. In Deutschland können die Länder untereinander – und in gewissem Umfang auch mit dem Bund – Staatsverträge im Rahmen ihrer Kompetenzen abschließen. Soweit Staatsverträge Gegenstände der Gesetzgebung betreffen, bedürfen sie der Zustimmung der Landesparlamente. Gegenstand eines Staatsvertrags kann etwa die Ausübung von
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