Neugliederung des Bundesgebiets

Neugliederung des Bundesgebiets, die in Artikel 29 GG verankerte Möglichkeit einer territorialen Neugliederung Deutschlands, welche Länder schaffen soll, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und

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