Malaysia
Politik
Nach der Verfassung (in Kraft seit 31.8.1957, seither mehrfach geändert) ist Malaysia eine föderative Wahlmonarchie im Commonwealth. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der von den erblichen Fürsten auf 5 Jahre aus ihrer Mitte gewählte König. In Ausübung seines Amtes steht der Monarch unter der Prärogative von Parlament und Regierung;
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar