Politik
Nach der Verfassung (in Kraft seit 31.8.1957, seither mehrfach geändert) ist Malaysia eine föderative Wahlmonarchie im Commonwealth. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der von den erblichen Fürsten auf 5 Jahre aus ihrer Mitte gewählte König. In Ausübung seines Amtes steht der Monarch unter der Prärogative von Parlament und Regierung;
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