MalawiReligionDie Verfassung (Kapitel 4, Absatz 33) garantiert die Religionsfreiheit. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt und unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung.Informationen zum ArtikelQuellenangabeLeselineal schließenKostenlos testenredaktionell geprüfte und verlässliche Inhaltealtersgerecht aufbereitet im Schullexikonmonatlich kündbarKostenlos testenoderEinloggenSie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.
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