Liberum Veto

Liberum Veto [lateinisch, zu liber »frei« und veto »ich verbiete«],

das im polnischen Sejm (Reichstag) 1652–1791 geltende Recht, nach dem jeder Abgeordnete gegen einen Beschluss Einspruch einlegen konnte, ohne diesen weiter begründen zu müssen. Danach konnte der Sejm durch das Liberum Veto eines einzigen Abgeordneten beschlussunfähig gemacht und, da es sich auf sämtliche in der betreffenden Session gefassten Beschlüsse bezog,

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