Leergewicht (Verkehrswesen)

Leergewicht, Verkehrswesen:

Gewicht des betriebsfertigen, nicht beladenen Kraftfahrzeuges einschließlich des gefüllten Kraftstoffbehälters und aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht.

Quellenangabe

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