Fahrerlaubnis

Fahr|erlaubnis, behördliche Erlaubnis (Verwaltungsakt), auf öffentlichen Straßen ein Kfz zu führen. Ausgenommen von der Fahrerlaubnispflicht sind Krankenfahrstühle bis 15 km/h, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, sogenannte Mofas, für die eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt wird, Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder andere Flurförderfahrzeuge bis jeweils 6

Quellenangabe

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