Inkorporation (katholisches Kirchenrecht)
Inkorporation [spätlateinisch] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
Eingliederung eines kirchlichen Benefiziums in eine kirchliche juristische Person, z. B. Inkorporation einer Pfarrei in ein Kloster (Klosterpfarrei). – Die Inkorporation entwickelte sich im Mittelalter aus der Schenkung einer Kirche an ein Kloster unter vermögensrechtlichen Gesichtspunkten, v. a. um dem Kloster den vollen Nutzen der Pfründe zu verschaffen; sie war
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