Beichtgeheimnis (katholisches Kirchenrecht)
Beichtgeheimnis, katholisches Kirchenrecht:
die durch schwerste Kirchenstrafen (Exkommunikation) gesicherte Pflicht des Beichtvaters, über das durch eine sakramentale Beichte Erfahrene Stillschweigen zu bewahren (CIC, Canon 983 und 1388). Auch der etwaige Dolmetscher und heimliche Zuhörer sind daran gebunden. Nur der Beichtende selbst kann den Beichtvater von der Geheimhaltungspflicht entbinden; selbst dann kann der Beichtvater
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