Bildungswesen
Die Zuständigkeit für die staatliche Bildungspolitik liegt beim Ministerium für Bildung und Sport. Die nationalen Minderheiten haben das Recht auf muttersprachlichen Grundschulunterricht. Es besteht allgemeine Schulpflicht im Alter von 6 bis 15 Jahren. Das kostenfreie öffentliche Bildungswesen gliedert sich in freiwillige Kindergärten (ab dem 3. Lebensjahr), eine achtjährige, zweistufig aufgebaute
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