Kriegsgericht
Kriegsgericht, nach früherem Militärrecht das erkennende Gericht im Militärstrafverfahren. In Deutschland sind für Militärstraftaten im Frieden die ordentlichen Strafgerichte zuständig. Artikel 96 GG sieht die Errichtung von besonderen Wehrstrafgerichten vor, die aber nur im Verteidigungsfall oder gegenüber Angehörigen der Streitkräfte im Ausland oder an Bord von Kriegsschiffen tätig
Informationen zum Artikel
Quellenangabe