Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde, die in Artikel 93 Absatz 1 Nummer 4 a GG vorgesehene Beschwerde, die jeder, der sich durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in seinen Grundrechten oder in einem der in Artikel 20 Absätze 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt fühlt, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einlegen

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