Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abkürzung KrWG,
im Oktober 1996 in Kraft getretenes Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27. 9. 1994 (Neufassung: 24. 2. 2012) . Es löste das Abfallgesetz von 1986 ab. Eine wesentliche Neuerung ist die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips durch die Aufhebung der herkömmlichen Trennung
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