Krebsregister
Das am 1. 1. 1995 in Kraft getretene Gesetz über Krebsregister (KRG) verpflichtet alle Bundesländer zur Einrichtung bevölkerungsbezogener Krebsregister. Aufgabe ist die Beobachtung wichtiger epidemiologischer Kennziffern zu Krebskrankheiten, deren Analyse und die Berechnung der Gesamtzahl von Krebsneuerkrankungs- und -sterbefällen in Deutschland, außerdem die Feststellung regionaler Unterschiede und zeitlicher Entwicklungstrends sowie
Quellenangabe